Zurechnung von Verwaltungsvermögen bei Personengesellschaften: die neuen Ländererlasse vom 11.02.2021

RA/FAfStR Dr. Sebastian Löcherbach, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Das ErbStG begünstigt unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerber von unternehmerischem Vermögen, wenn dieser das Unternehmen fortführt und damit Arbeitsplätze sichert. Demgegenüber soll Vermögen, das in der Regel der Kapitalanlage dient, in vollem Umfang steuerpflichtig sein. Um eine zielgenaue Abgrenzung des begünstigten Vermögens von dem steuerpflichtigen Vermögen zu erreichen, hat der Gesetzgeber den Katalog des sogenannten Verwaltungsvermögens geschaffen (vgl. § 13b Abs. 4 ErbStG). Wird Verwaltungsvermögen (der Begriff wird nachfolgend umfassend verstanden und meint auch junges Verwaltungsvermögen, Finanzmittel und junge Finanzmittel) auf Ebene einer Gesellschaft festgestellt, stellt sich die Frage, nach welchen Maßstäben dieses auf die Gesellschafter aufzuteilen ist. Das ErbStG selbst enthält hierauf keine Antwort. Mit gleichlautenden Ländererlassen vom 11.02.2021 hat die Finanzverwaltung erneut und zum dritten Mal rückwirkend zum 01.07.2016 dazu Stellung bezogen. Dabei werfen die Ländererlasse leider mehr Fragen auf als sie beantworten. » weiterlesen

Sanierungsgewinn bei Personengesellschaften – wem gebührt der Ertrag?

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Sanierungsgewinne und deren steuerliche Behandlung waren bereits mehrfach Thema in diesem Blog (zuletzt Wiese, Blog-Beitrag vom 26.02.2015). Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH vom 22.01.2015 – IV R 38/10, DB 2015 S. 591) fügt diesem Themenbereich eine weitere interessante Facette hinzu. » weiterlesen

Der doppelte Override

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Mit einem neuen BMF-Schreiben zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften ist beabsichtigt, das bisherige BMF-Schreiben zu „aktualisieren, um es an die Rechtsentwicklung anzupassen„. Ein Entwurf (BMF-E) wurde am 5.11.2013 bekannt gegeben. Der Entwurf befasst sich u.a. mit der Besteuerung von Sondervergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter von seiner ausländischen, in einem DBA-Staat tätigen gewerblichen Personengesellschaft erhält (Outbound-Fall). Angesprochen sind insbesondere Zinsen für ein Darlehen des inländischen Gesellschafters. » weiterlesen

Zinsschranke: Kaskadeneffekte bei mehrstöckigen Personengesellschaften

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

RA/StB Dr. Thomas Otto, KPMG, Köln

Mit Urteil vom 19.12.2013 – 10 K 1916/12 hat das FG Köln entschieden, dass die Gewinnanteile aus Tochterpersonengesellschaften bei der Ermittlung der sog. Zinsschranke auch auf der Ebene der beteiligten Mutterpersonengesellschaft zu berücksichtigen sind. Diese Frage ist wegen der positiven, aber auch negativen Kaskadeneffekte der Zinsschranke umstritten. 

Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG beschränkt die steuerliche Abziehbarkeit betrieblich veranlasster Zinsaufwendungen. Zinsaufwendungen eines Betriebs können demnach im jeweiligen Veranlagungszeitraum grundsätzlich nur in Höhe der Zinserträge und darüber hinaus bis zur Höhe des sog. verrechenbaren EBITDA als Betriebsausgaben abgezogen werden. » weiterlesen

Hoffnung auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Verhinderung von Steuerausfällen in Milliardenhöhe – so das ehrgeizige Ziel, das der Gesetzgeber mit § 50i EStG verfolgt. Worum geht es?

Nicht wenige Steuerinländer tragen sich mit Wegzugsgedanken. Das war vor Jahrzehnten nicht anders als heute. Die Gründe dafür sind vielfältig, nicht notwendigerweise steuergetrieben. Über die Jahrzehnte mögen sie gewechselt haben.

Halten Steuerinländer Anteile an Kapitalgesellschaften (> 1%) drohte und droht bei Wegzug eine Zwangsbesteuerung der stillen Reserven in den Anteilen – ohne Geldzufluss („Wegzugsbesteuerung“). Das ist bitter. Potenzielle Wegzügler mögen deshalb vor dem Wegzug ihre Anteile steuerneutral auf eine nur fiktiv gewerbliche, zumeist eine gewerbliche geprägte deutsche Personengesellschaft überführt haben. Hier schienen die Anteile in „sicherem Hafen“, weil weiterhin in Deutschland steuerverstrickt. Kompliziert war das nicht. Auch hatte es keine signifikanten Steuermehrbelastungen zur Folge. Es bestand kein Anlass mehr für die Wegzugsbesteuerung – so eine lange Zeit verbreitete Meinung.  » weiterlesen

DBA: Sondervergütungen sollen immer Unternehmensgewinne sein – was hilft’s?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung der Gesellschafter von Personengesellschaften setzt der BFH seine Rechtsprechungslinie unbeirrt fort und ist damit weiter dabei, das nach langen Diskussionen erst unter dem 16. 4. 2010 erlassene ausführliche BMF-Schreiben zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Personengesellschaften gehörig auseinanderzunehmen. Nachdem bereits kaum ein Monat nach Herausgabe des Erlasses die Position der Finanzverwaltung, die Fiktionen des nationalen deutschen Steuerrechts im Bereich der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft bzw. der gewerblichen Infektion von Einkünften schlügen auf das Abkommensrecht durch, vom BFH konterkariert worden war, ereilte nur ein knappes halbes Jahr später die vom Fiskus propagierte Behandlung von Sondervergütungen im Inbound-Fall dasselbe Schicksal – und das, obwohl der Fiskus zuvor noch versucht hatte, seine Position durch eine Gesetzesänderung zu retten. » weiterlesen

BMF äußert sich zur Anwendung der DBA auf Personengesellschaften

RA StB Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D.

Unter dem Datum vom 16. 4. 2010 hat das BMF ein Schreiben über die Anwendung der DBA auf Personengesellschaften erlassen. Ein erster Entwurf dieses Schreibens wurde bereits am 10. 5. 2007 im Internet eingestellt. Die lange Bearbeitungsdauer wurde damit erklärt, dass der Ausgang einer Reihe von Verfahren vor dem BFH abgewartet werden sollte. Die jetzt veröffentlichte Fassung lässt aber nicht erkennen, dass sich die Finanzverwaltung von irgendeinem BFH-Urteil hätte beeinflussen lassen. Im Gegenteil: In dem Schreiben werden offensichtlich fehlerhafte Auffassungen vertreten. Zweifelsfragen werden nicht richtig angepackt. Für den Praktiker ist das Schreiben eine einzige Enttäuschung. » weiterlesen