Wenn das von einem Gesellschafter an seine Kapitalgesellschaft gewährte Darlehen notleidend wird oder ausfällt, hat das für den Gesellschafter nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern ist auch mit steuerlichen Problemen verbunden. Denn der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit geregelt, dass Kapitalgesellschaften nicht nur die Verluste aus der Beteiligung an anderen Kapitalgesellschaften selbst, sondern grundsätzlich auch Verluste aus Gesellschafterdarlehen nicht steuermindernd berücksichtigen dürfen, wenn eine Beteiligung von mehr als 25% vorliegt oder bestimmte vom Gesetzgeber als vergleichbar angesehene Konstellationen bestehen (§ 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG). Hintergrund der Regelung ist, dass der Gesetzgeber Umgehungsgestaltungen verhindern wollte, die dadurch entstehen, dass die Verluste auf Gesellschafterdarlehen steuerlich grundsätzlich abzugsfähig sind, während die Verluste aus Gesellschaftsanteilen sich steuerlich nicht auswirken. Die Rechtsprechung hält die Regelung für verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BFH vom 12.03.2014 – I R 87/12, DB0663908). » weiterlesen
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Zur etwaigen Missbrauchsgestaltung bei Immobilien-Objekt-Gesellschaften
Ausländische Investoren schalten seit vielen Jahren bei Erwerb von in Deutschland und in anderen europäischen Ländern gelegenen Immobilen eigen- und fremdfinanzierte Objekt-Käufergesellschaften ein. Diese sind zumeist in Luxemburg oder den Niederlanden ansässig. Zunächst war das verstärkt in den 80er Jahren zu beobachten. Damals standen hinter den Käufergesellschaften häufig nur wenige institutionelle Anleger, oft aus den skandinavischen Ländern. Seit etwa 5 bis 8 Jahren stehen hinter diesen Käufergesellschaften Anleger aus Europa, aus Übersee und anderen Teilen der Welt, oft hunderte private und institutionelle Investoren, die sich ihrerseits in sog. Private Equity Fonds, ausländischen Personengesellschaften als Kapitalsammelstellen bündeln (müssen!).