Inländische Auftragnehmer als Betriebstätte eines ausländischen Auftraggebers?

Das sog. Private Equity Urteil vom 24. 8. 2011 (I R 46/10, DB0461157) macht weiter Furore. Nicht nur, dass es die Abgrenzungskriterien im sog. Private Equity Erlass in Zweifel zieht (vgl. Töben, Steuerboard DB0462785), es rührt auch an der Frage, ob und wann ein (inländischer) ständiger Vertreter zur Vertreter-Betriebstätte oder gar zu einer Geschäftsleitungsbetriebsstätte mutiert bzw. unter welchen Voraussetzungen die Räumlichkeiten des inländischen Vertreters einem ausländischen Auftraggeber als feste Einrichtungen zuzurechnen sind und damit für diesen eine Betriebsstätte im Inland begründen. » weiterlesen

Private Equity Fonds – Einkünfte aus Vermögensverwaltung oder gewerbliche Betriebstätten-Einkünfte?

StB Dr. Thomas Töben, Partner bei  P + P Pöllath + Partners, Berlin

Private Equity (PE) Fonds sind regelmäßig Personengesellschaften, die von Investoren Eigenkapital erhalten. Dieses wird zumeist in den Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen investiert. Daraus werden Dividenden, vornehmlich Anteilsveräußerungsgewinne erzielt, selten Zinsen. Steuerbelastung und formelle Steuererklärungspflichten der Anleger hängen davon ab, ob ein PE-Fonds (i) Einkünfte aus „privater Vermögensverwaltung“ bezieht, was regelmäßig angestrebt wird und auch der Fall ist, oder (ii) „gewerbliche Einkünfte“, die einer Betriebstätte zugerechnet werden können. Ein aktuelles BFH-Urteil vom 24. 8. 2011 (I R 46/10, DB 2011 S. 24) befasst sich mit diesen Themen. Es hat jedoch mehr Unruhe gestiftet, als dass es zur Klarheit beigetragen hat. » weiterlesen