Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen – die neuesten Entwicklungen im Ertragsteuerrecht

StB Korbinian Wintermeier, LL.M., Counsel bei POELLATH, München

Kryptowährungen haben in den letzten Jahren eine erstaunliche Entwicklung erfahren und genießen insbesondere seit der Einführung der sog. Bitcoins im Jahr 2009 eine hohe Publizität. Insbesondere die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Kryptowährungen sowie der Umstand, dass diese großen Wertschwankungen unterliegen, erschweren die steuerliche Beurteilung. In Fortführung an einen früheren Beitrag in diesem Zusammenhang (vgl. Hötzel, HB Steuerboard vom 20.05.2021) zeigt dieser Beitrag, was sich aus steuerlicher Sicht (zumindest) im Hinblick auf die herkömmlichen Kryptotoken wie z.B. Bitcoins seitdem getan hat, insbesondere wie sich die Auffassung der Finanzverwaltung bzw. der Literatur zu diesem Thema entwickelt hat. » weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn, Partnerin, und Anna Drews, Steuerassistentin, sind bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg tätig.

Mit Urteil vom 23.04.2021 (IX R 8/20, DB 2021 S. 2061) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei einem privaten Veräußerungsgeschäft nach einer unentgeltlichen Übertragung um einen Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO handelt. Entgegen der Rechtsauffassung des zuständigen Finanzamts und des FG Nürnberg als Vorinstanz wurde diese Frage vom BFH verneint. » weiterlesen

Besteuerung von Investitionen in Gold

RA Dominik Graf von Armansperg, Associate bei POELLATH, München

Gold galt schon immer als Krisenwährung und erfreut sich als recht beständiges Anlagegut nicht erst seit der Finanzkrise von 2008, sondern insbesondere in Zeiten wie der Corona-Krise einer gewissen Beliebtheit. Entsprechend zahlreich sind die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalanlage in Gold, insbesondere auch durch sog. Papiergold. Im Hinblick auf die Besteuerung im Privatvermögen besteht im Zusammenhang mit der jeweiligen Anlageform ein Spannungsverhältnis zwischen § 20 und § 23 EStG, welches in den letzten Jahren zu zahlreichen BFH-Entscheidungen führte. In seinem aktuellsten Urteil vom 12.04.2021 (VIII R 15/18) hat sich der BFH mit der steuerlichen Behandlung des Veräußerungsgewinns von Anteilen an sog. Gold-ETFs (Exchange Traded Funds) beschäftigt. » weiterlesen

Offene Fragen bei der Besteuerung von Krypto-Assets

StB/Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Braatz, ist tätig bei MÖHRLE HAPP LUTHER, Hamburg

Privatanleger investieren zunehmend in Kryptowährungen. Die enormen Wertsteigerungen der bekanntesten Kryptowährung Bitcoin und der medienwirksame Börsengang der Handelsplattform Coinbase vor einigen Wochen in den USA befeuern den bestehenden Hype noch mehr. Doch wie werden Gewinne, Verluste und Zuflüsse von Kryptowährungen eigentlich in der privaten Einkommensteuererklärung für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland behandelt? » weiterlesen

Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf unter aufschiebender Bedingung

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Gewinn bei der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen (sog. privates Veräußerungsgeschäft) ist nur dann zu besteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulationsfrist). Gerade wenn das Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist kurz bevorsteht, stellt sich für den Steuerpflichtigen die Frage, auf welchen exakten Zeitpunkt für den Eintritt der Veräußerung abzustellen ist. Fraglich war bisher insbesondere, ob bei einem nur aufschiebend bedingt abgeschlossenen Kaufvertrag bereits die Unterzeichnung des Vertrags zu einer Veräußerung führt, oder ob die Veräußerung erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung erfolgt. Der BFH hat nunmehr hierzu Stellung bezogen (BFH vom 10.02.2015 – IX R 23/13, DB0694236; vgl. hierzu auch Tauser/Keller, DB 2015 S. 1495). » weiterlesen

Nämlich oder nicht nämlich? – Zum Erfordernis der wirtschaftlichen Identität bei privaten Veräußerungsgeschäften

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Veräußerung von Immobilien, die im steuerlichen Privatvermögen gehalten werden, ist bekanntlich nur steuerpflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung der Immobilie erfolgt. Solche privaten Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken erfolgen häufig im Anschluss an einen Erbfall. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem Erbfall nicht neu zu laufen, vielmehr wird dem oder den Erben die Anschaffung durch den Erblasser zugerechnet. Auch eine Erbengemeinschaft kann daher eine Immobilie im Privatvermögen steuerfrei verkaufen, wenn seit der Anschaffung durch den Erblasser mehr als zehn Jahre vergangen sind. Kommt es jedoch zu weiteren Übertragungen zwischen den Erben bzw. unter Beteiligung Dritter, kann darin ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft liegen.

Die jüngste Entscheidung des BFH zu privaten Veräußerungsgeschäften mit Grundstücken (Urteil vom 12. 6. 2013 – IX R 31/12, DB0610202) zeigt einmal mehr, dass auch ein scheinbar einfach gelagerter Sachverhalt die Beteiligten vor erhebliche Schwierigkeiten stellen kann. Für die zutreffende Beurteilung muss genau geprüft werden, welcher Teil der Immobilie (Grund und Boden bzw. Gebäude oder jeweils Teile davon) von welchem Beteiligten zu welchem Wert angeschafft bzw. veräußert wurde. » weiterlesen