Das Auto als Fortbewegungsmittel und Statussymbol steht in Deutschland weiterhin hoch im Kurs. Der auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehende Dienstwagen ist ein üblicher Vergütungsbestandteil bei Arbeitnehmern. Auch Selbstständige halten regelmäßig Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die einen privaten Nutzungsanteil aufweisen. Bei Betriebsprüfungen ist der Dienstwagen ein Dauerbrenner. Auch die Rechtsprechung ist immer wieder mit diesem Thema befasst.
Grundsätzlich obliegt dem Steuerpflichtigen die Entscheidung, ob und welche Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Es gibt dabei aber auch Grenzen, wie der BFH zuletzt in einem Urteil vom 29.04.2014 (VIII R 20/12, DB0665748) entschieden hat. » weiterlesen