Jetzt für Alle: Die Sachwertabfindung ist eine Realteilung!

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Manchmal geht es schneller als man denkt. In zwei Urteilen hat der BFH entschieden, dass auch die Sachwertabfindung mit Einzelwirtschaftsgütern eine Realteilung ist. Damit sollte das Thema (fast) erledigt sein. Der erst Ende des Jahres 2016 veröffentlichte neue (oder besser: modifizierte) Realteilungserlass ist damit schon wieder überholt. » weiterlesen

Neuer Realteilungserlass und Sachwertabfindung – Das BMF will es nicht glauben

RA/StB Dipl.-Kfm. Alexander Pupeter, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Zum Jahresende 2016 erhielt die Praxis einen neuen Realteilungserlass (BMF vom 20.12.2016, DB 2017 S. 97). Dieser ersetzt den alten Realteilungserlass aus dem Jahr 2006 (BMF vom 28.02.2006, DB 2006 S. 527). Was ist alles neu? Ein Textvergleich führt zur Enttäuschung. Es wurden nur sehr wenige Stellen geändert. Die einzig wirklich wichtige Änderung dürfte die Ergänzung zur Sachwertabfindung sein. » weiterlesen

BFH erleichtert steuerneutrale Realteilung

StB Dipl.-Kffr. Viktoria Luise Dittert, Managerin bei WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH, Köln

StB Dipl.-Kffr. Viktoria Luise Dittert, Managerin bei WTS Steuerberatungs-gesellschaft mbH, Köln

Die sog. Realteilung ermöglicht eine steuerneutrale Umstrukturierung von Personengesellschaften, indem das Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter (sog. Realteiler) aufgeteilt wird, vorausgesetzt, dass mindestens ein Gesellschafter das ihm zugewiesene Vermögen in ein anderes Betriebsvermögen überführt. Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung (BFH vom 29.04.2004 – IV B 124/02, RS0756005 = BFH NV 2004 S. 1395) war mit der Realteilung zwingend eine Betriebsaufgabe verbunden. Das BMF (Schreiben vom 28.02.2006, BStBl. I 2006 S. 228 = DB 2006 S. 527) verlangt ebenfalls die Aufgabe des Betriebs und darüber hinaus, dass wenigstens eine quantitativ oder funktional wesentliche Betriebsgrundlage in das Betriebsvermögen eines Realteilers übergeht. In Abgrenzung zur Realteilung war bislang bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft eine steuerneutrale Sachwertabfindung (z.B. Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters) nur in den engen Grenzen des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG möglich. Insbesondere die Übernahme von Verbindlichkeiten führte in diesen Fällen jedoch nach h.M. zur Gewinnrealisation. Mit zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen ist der BFH von seiner bisherigen (restriktiven) Auffassung abgerückt und hat den Realteilungsbegriff erweitert (vgl. hierzu auch Schacht, DB 2016 S. 794). » weiterlesen