Steuergesetze können gut verständlich und einfach sein; sie können, aber meist sind sie es nicht. Ein Beispiel für eine kurze und für jedermann nachvollziehbare Gesetzesformulierung ist § 4 Abs. 4 EStG: „Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind“. Die Vorschrift ist schon recht alt, sie findet sich gleichlautend bereits im Einkommensteuergesetz aus dem Jahre 1934 und ist seltsamerweise ein unverändert schlanker Absatz einer Norm, die im Laufe der Jahre stets zugenommen hat. 1982, als Ludwig Schmidt die 1. Auflage seines Einkommensteuergesetzes herausgab, hatte § 4 EStG sechs Absätze und umfasste in der Beck‘schen Textausgabe weniger als zwei Seiten, heute hat die Vorschrift zehn Absätze und umfasst mehr als fünf Druckseiten. » weiterlesen