Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung: Was bleibt vom Rechtstypenvergleich?

RA Dr. Jan Schulz, LL.M. (London), Associate bei POELLATH, Berlin

Im globalisierten Wirtschaftsverkehr steht die Begegnung mit verschiedensten ausländischen Unternehmensformen auf der Tagesordnung. Für die deutsche steuerliche Einordnung ausländischer Unternehmensformen hat bereits der Reichsfinanzhof (RFH) in den 1930er Jahren den Rechtstypenvergleich entwickelt: Anhand der maßgebenden ausländischen Rechtsvorschriften über die Organisation und Struktur der Gesellschaft und des zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrages ist zu prüfen, ob die Gesellschaft rechtlich und wirtschaftlich eher mit einer inländischen Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist. » weiterlesen

Rechtstypenvergleich und Fonds – Neues bei der AIFM-Umsetzung

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Bereits vor einiger Zeit wurde auf die Unzulänglichkeiten des bisher in der Praxis angewendeten Rechtstypenvergleichs in Zeiten einer zunehmenden Internationalisierung hingewiesen (vgl. Buge, Steuerboard DB0474114). Der Gesetzgeber hat dieser Problematik mit dem bereits an anderer Stelle erörterten AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz eine neue Facette hinzugefügt. » weiterlesen

Der Rechtstypenvergleich – archaische Prinzipien im Zeitalter der Globalisierung

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das deutsche Steuerrecht folgt – wie international üblich – dem sog. Welteinkommensprinzip, d. h. das weltweite Einkommen jedes deutschen Stpfl. unterliegt der deutschen ESt bzw. KSt. Unternehmen üben ihre internationalen Aktivitäten praktisch ausschließlich über ausländische Tochtergesellschaften aus. Hier stellt sich zunächst die – scheinbar banale – Frage, wie diese ausländischen Gesellschaften für deutsche Steuerzwecke einzustufen sind. Die gleiche Frage stellt sich, wenn ausländische Gesellschaften in Deutschland tätig werden.

Hier hat die Rspr. schon vor Jahrzehnten den sog. Rechtstypenvergleich entwickelt: Es ist anhand der maßgebenden ausländischen Bestimmungen über die Organisation und Struktur der betreffenden Gesellschaft zu prüfen, ob diese rechtlich und wirtschaftlich einer inländischen PersGes. oder KapGes. vergleichbar ist. » weiterlesen