Im vergangenen Jahr wurde die Grunderwerbsteuer reformiert. Die Änderungen sind zum 01.07.2021 in Kraft getreten, jedoch können auch Altfälle von den Änderungen betroffen sein. Kernelemente der Grunderwerbsteuerreform sind die Herabsetzung der auslösenden Schwelle bei Anteilsübertragungen von 95% auf 90% und die Verlängerung der Betrachtungszeiträume von fünf auf zehn Jahre bei sog. Share Deals. Der längere Betrachtungszeitraum gilt grundsätzlich für alle Vorgänge, die nach dem 30.06.2021 verwirklicht werden. » weiterlesen
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Neues (Steuer-)Recht für Personengesellschaften? – Die Reform des Personengesellschaftsrechts steht unmittelbar bevor
Mit dem am 20.01.2021 beschlossenen Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) kann der großen Koalition noch in dieser Legislaturperiode ein Mammutprojekt gelingen. In Kraft treten sollen die umfangreichen Neuregelungen hauptsächlich zum 01.01.2023. Abzuwarten bleibt, ob das durch das BMJV – ohne Mitwirkung des BMF – auf den Weg gebrachte Reformvorhaben auch zu steuerrechtlichen Auswirkungen führen wird oder solche im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch abgewendet werden (vgl. hierzu auch Prinz, HB Steuerboard vom 10.06.2020). » weiterlesen
Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Zum Jahreswechsel ist ein umfänglich geändertes Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft getreten. Zuvor hatte der Bundesrat am 18.12.2020 dem vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Buchstäblich auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens wurden in dieses auch die weitreichenden Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts aufgenommen. Nachfolgend werden einige Schlaglichter auf das neue Gemeinnützigkeitsrecht geworfen und die veränderten Rahmenbedingungen dargestellt. » weiterlesen
Geplante Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ‒ Wo bleibt das Steuerrecht?
Das Recht der Personengesellschaften ‒ insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als deren Grundform ‒ soll modernisiert werden. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im April 2018 eine Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis beauftragt, einen ausformulierten Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die Grundlage für ein noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzendes Gesetzgebungsverfahren bilden soll. Entstanden ist der nach dem Ort der abschließenden Klausurtagung benannte sog. Mauracher Entwurf (39 Artikel mit rund 180 Seiten Umfang), der Mitte April 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und nunmehr intensiv in der gesellschaftsrechtlichen Community durchleuchtet und diskutiert wird (siehe etwa Bergmann, DB 2020 S. 994, Fleischer, DB 2020 S. 1107 sowie Noack, Handelsblatt Rechtsboard vom 04.05.2020). Ob die Umsetzung des Entwurfs durch den Gesetzgeber in Anbetracht der Corona-Pandemie tatsächlich in dieser Legislaturperiode noch gelingt, bleibt abzuwarten. Ungeachtet dessen ist es aber an der Zeit, dass sich auch Steuer- und Bilanzrechtler mit den Folgen der Personengesellschaftsmodernisierung befassen sollten. Bislang sind lediglich in den Zuständigkeitsbereich des BMJV fallende Rechtsaspekte berücksichtigt worden. Das BMF ist an der Modernisierungsdiskussion im Personengesellschaftsrecht bislang wohl nicht aktiv beteiligt. » weiterlesen