JStG 2022: Immobilienübertragungen könnten durch die Änderungen im Bewertungsgesetz ab 01.01.2023 teurer werden

RA/StB Dr. Martin Liebernickel ist Partner bei POELLATH in Frankfurt/M. und RA Dr. Per-Eric Eulau ist Associate bei POELLATH in Berlin

Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 (BT-Drucks. 20/3879) enthält u.a. Änderungen im Bewertungsgesetz, die bei genauerer Betrachtung zu höheren Steuern bei Übertragungen von Immobilien führen können. Sowohl bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch bei der Grunderwerbsteuer kommt es bei Übertragungen von Immobilien für die Bemessungsgrundlage auf den Wert des Grundbesitzes an. Dieser steuerliche Immobilienwert ermittelt sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Eine Veränderung der Bewertungsparameter geht daher mit einer Anpassung der Steuerbelastung einher. » weiterlesen