Mit Kabinettsbeschluss vom 14. 12. 2011 hat die Bundesregierung beschlossen, das steuerliche Reisekostenrecht zu vereinfachen. Dies wird von der Wirtschaft seit Jahren gefordert. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, den hohen Aufwand bei der komplizierten Reisekostenabrechnung im lohnsteuerlichen Massenverfahren zu begrenzen. Ursache ist vor allem die Festlegung und Bestimmung der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ eines Arbeitnehmers. Nach einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung des BFH (Urteile v. 9. 6. 2011 – VI R 58/09 (DB0427445), VI R 36/10 (DB0427447) und VI R 55/10 (DB0427444)) zeigen die Bemühungen der Wirtschaft erste Erfolge: Auch die Finanzverwaltung hat sich zu neuen Maßstäben ab 2012 bekannt (BMF-Schreiben vom 15. 12. 2011). » weiterlesen