Losgelöst von der aktuell diskutierten Rechtsfrage, ob in einer mehrstöckigen Beteiligungsstruktur ein Grundstück nur einer Gesellschaft oder mehreren Gesellschaften zuzurechnen ist und ob folglich einmal oder mehrfach GrESt ausgelöst wird, behandelt ein gerade veröffentlichtes BFH-Urteil (II R 24/20) eine weitere für die Praxis äußerst relevante Fallkonstellation, bei der das Risiko einer zweifachen Besteuerung mit GrESt besteht. Auf Grundlage der gefestigten BFH-Rspr. ist seit langem anerkannt, dass ein Grundstück grunderwerbsteuerlich bereits in dem Zeitpunkt einer Gesellschaft gehört, wenn der Grundstückskaufvertrag wirksam unterzeichnet ist; die dingliche Umsetzung, d.h. die Eintragung im Grundbuch, ist dagegen unbeachtlich. Allein die Nichtbeachtung dieser Grundsätze beim Timing von konzerninternen Umstrukturierungen birgt das Risiko zweifacher GrESt. » weiterlesen