Rückstellung für Gutscheine aus Kundenbindungsprogrammen – ein Statement

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, YPOG, Köln

Rabattierungsaktionen der verschiedensten Art – sei es als Bonusprogramme, sei es als Ausgabe von Gutscheinen – haben als verkaufsförderndes Marketinginstrument in der betrieblichen Praxis große Bedeutung. Handels- und Dienstleistungsunternehmen setzen derartige Kundenbindungsprogramme in intensiver Form ein. Neben „Gutscheinen in Papierform“ finden sich in jüngerer Zeit vermehrt „digitale Gutscheinvarianten“. Auch in der Corona-Pandemie haben Gutscheine als „Überbrückungshilfen“ bei vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen „hohe Konjunktur“; der erfolgsneutrale Ausweis als „erhaltene Anzahlung“ dürfte insoweit klar sein. Entsprechendes gilt für schlichte „Geschenkgutscheine“. Die steuerbilanziellen Folgen der verschiedenartigen Rabattierungsaktionen bei den Unternehmen sind dagegen in Teilen streitig. » weiterlesen

Keine Rückstellungen für exitabhängige Vergütungen

Dr. Barbara Koch-Schulte, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Partnerin, P+P Pöllath + Partners, München

Für exitabhängige Vergütungen an Arbeitnehmer dürfen keine Rückstellungen mit steuerlicher Wirkung gebildet werden. Diese Feststellung des I. Senats (BFH vom 15.03.2017 – I R 11/15, DB 2017 S. 1749; vgl. dazu Werth, StR kompakt, DB1247026) kommt nicht ganz überraschend, interessant ist aber die Begründung. Das maßgebliche Kriterium für die Nichtanerkennung ist nämlich nicht die Wahrscheinlichkeit des Exits, sondern die fehlende Verursachung der Zahlung in der Vergangenheit. » weiterlesen

Steuerliche Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen

Francis B. El Mourabit, LL.M., Assistant Manager, KPMG AG, Köln

Francis B. El Mourabit, LL.M., Assistant Manager, KPMG AG, Köln

Unsicherheit besteht hinsichtlich der steuerlichen Bilanzierung von Ansammlungsrückstellungen bei nachträglicher Verlängerung des Ansammlungszeitraums. So ist es bereits auf erstinstanzlicher Ebene in zwei voneinander unabhängigen Verfahren zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgerichte gekommen (FG Niedersachsen vom 10. Mai 2012 – 6 K 108/10, DB0481540; vgl. Kreft, StR kompakt DB0484494; FG Hessen vom 21. September 2011 – 9 K 1033/06, DB0557169; vgl. Amann, StR kompakt DB0557194). Im Anschluss an die beiden finanzgerichtlichen Verfahren wurde jeweils Revision beim BFH eingelegt (Urteil des I. Senats des BFH vom 2. Juli 2014 – I R 46/12, DB 2014 S. 2381; vgl. hierzu auch Oser, DB 2014 S. 2487; anhängiges Verfahren beim IV. Senat des BFH – IV R 37/12). Sollte es nunmehr auf höchster Instanz ebenfalls zu divergierenden Entscheidungen der Senate kommen, müsste der Große Senat des BFH die für Unternehmen relevante Frage entscheiden. » weiterlesen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten: rechtliche Verpflichtung und wirtschaftliche Verursachung

StB André Pfeifer, Senior Manager Tax, KPMG AG, Essen

StB André Pfeifer, Senior Manager Tax, KPMG AG, Essen

In der Bilanz sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen (Imparitätsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), d.h. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind zu bilden (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daraus könnte der Schluss gezogen werden, dass bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zum Bilanzstichtag stets eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilanzieren ist. Dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 17.10.2013 (IV R 7/11; DB0644956) lag ein solcher Sachverhalt zu Grunde. Ein Luftfahrtunternehmen hatte im Hinblick auf Maßnahmen, die aufgrund behördlicher Anweisungen an den Luftfahrtgeräten vorzunehmen waren, Rückstellungen gebildet. Am Bilanzstichtag 31.12.2002 war für einen Teil der durchzuführenden Maßnahmen die Umsetzungsfrist abgelaufen und für einen Teil noch nicht. » weiterlesen

Das neue BFH-Urteil TA Luft II

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, KPMG, Köln

Seit Jahren wird im BFH um das Verhältnis rechtlicher zu wirtschaftlicher Verursachung einer rückstellungsbegründenden Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag gerungen. Einvernehmlich gilt: ein „Sonderrecht“ für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen besteht nicht, die rechtli­chen/wirtschaftlichen Konkretisierungserfordernisse sind lediglich eigenständig auf die besonde­ren Belange öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen anzuwenden. Der I. Senat des BFH hat nun in seinem Urteil vom 6. 2. 2013 (I R 8/12, DB 2013 S. 1087) zu einer öffentlich-rechtlichen Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24. 7. 2002) eine bemerkens­werte Akzentverschiebung vorgenommen und bewegt sich damit ausdrücklich – durch Nennung im Leitsatz – auf die Sichtweise des IV. Senats zu. Die TA Luft II-Entscheidung des BFH wird in die „Rückstellungsannalen“ eingehen. » weiterlesen

Aktuelle Rückstellungserkenntnisse des Bundesfinanzhof

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei KPMG, Köln

Kaum eine Betriebsprüfung bei kleinen, mittleren oder großen Gewerbetreibenden endet ohne intensive Diskussion über Rückstellungsthemen. Die Finanzverwaltung vermutet wegen des rückstellungsimmanenten Unsicherheitsmoments steuerminderndes Gestaltungspotenzial, welches sachgerecht „zurückgeschnitten“ werden soll. Entsprechend „begehrt“ sind einschlä­gige Erkenntnisse des BFH, die von Unternehmen, Beratern und Finanzverwaltung stets subtil und zeitnah für zurückliegende oder anstehende bilanzielle Vorsorgezwecke ausgewertet wer­den. » weiterlesen