Nehmen wir an, der Gesetzgeber beschließt zum 1. 11. 2010, den Abgeltungssteuersatz rückwirkend ab 1. 1. 2010 auf 30% zu erhöhen und damit auch die Kapitalerträge zu erfassen, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zugeflossen sind. Wäre dies aus verfassungsrechtlicher Sicht hinzunehmen? Oder genießt der Steuerpflichtige Schutz vor Eingriffen in bereits verwirklichte, d. h. erwirtschaftete vermögenswerte Positionen, sprich: Schutz vor einer Höherbelastung bereits zugeflossener Erträge? » weiterlesen