Nachträgliche Kaufpreisänderungen wirken bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG gewinnmindernd bzw. -erhöhend auf den Veräußerungszeitpunkt zurück (BMF vom 24.07.2015, DB 2015 S. 1754; vgl. dazu Fischer, Steuerboard vom 07.10.2015). Doch wie wirkt es sich aus, wenn nicht lediglich der Kaufpreis nachträglich geändert wird, sondern der Anschaffungsvorgang als solcher rückwirkend wegfällt? Mit seinem Urteil vom 06.12.2016 (IX R 49/15, DB 2017 S. 1187) hat der BFH entschieden, dass auch in der Rückabwicklung eines noch nicht vollständig erfüllten Kaufvertrags ein rückwirkendes Ereignis zu sehen sein kann, wodurch ein Veräußerungsgewinn wieder entfällt. Demgegenüber führt die Rückabwicklung eines vollständig erfüllten Kaufvertrags nur zum Entfall eines Veräußerungsgewinns, wenn der Rechtsgrund für die spätere Änderung bereits im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt war. » weiterlesen