Am 20.02.2020 hat der BFH die Entscheidung vom 20.11.2019 (XI R 46/17) zur Bedeutung der konkreten handelsbilanziellen Rückstellungsansätze für die Bewertung sachleistungsbezogener Rückstellungen im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nach Inkrafttreten des BilMoG veröffentlicht. Der BFH hat entschieden, dass ein unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG ermittelter Rückstellungsansatz den handelsbilanziellen Rückstellungsansatz nicht überschreiten darf und damit dem handelsbilanziellen Rückstellungsansatz die Funktion einer Obergrenze im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung i.S. einer „Mindestmaßgeblichkeit“ zukommt. Die BFH-Entscheidung geht auf die Frage ein, ob und inwieweit das in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG normierte eigenständige steuerrechtliche Bewertungskonzept gemäß dem umfassenden steuerrechtlichen Bewertungsvorbehalt (§ 5 Abs. 6 EStG) dem allgemeinen Maßgeblichkeitsgrundsatz vorgeht. Für die Bilanzierungspraxis ist diese Fragestellung von hoher praktischer Relevanz. » weiterlesen