In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof zu Begründung und Beendigung einer körperschaftssteuerlichen Organschaft entschieden. Das Fazit lautet: Wesentliche Erleichterungen bei der Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags im Zusammenhang mit Rumpfgeschäftsjahren gehen damit einher, dass die vorfristige Beendigung der Organschaft ohne deren rückwirkendes Scheitern von Anfang problematischer geworden ist. Nicht immer kann man sich über eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs uneingeschränkt freuen. Licht und Schatten zeichnen auch das am 26.3.2014 veröffentlichte Urteil vom 13.11.2013 zur Organschaft aus (I R 45/12, DB0650772). Zudem enthält das Urteil eine überraschende Wendung, die so nicht einmal zu erahnen war » weiterlesen