Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungs-bedarfsprüfung nach § 28a ErbStG – vor unklaren Nebenbestimmungen wird gewarnt!

RA/StB Dr. Martin Liebernickel, Partner bei POELLATH, Frankfurt/M.

Seit Jahresbeginn 2022 werden durch die Finanzverwaltung erstmals Erlassbescheide im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG erteilt. Hier sollte besonderes Augenmerk auf die Nebenbestimmungen im Erlassbescheid gelegt werden, da Säumniszuschläge möglicherweise rückwirkend entstehen. » weiterlesen