Der Große Senat des BFH hat mit seinem Beschluss vom 28.11.2016 (GrS 1/15, RS1228847, veröffentlicht am 08.02.2017) für ein Erdbeben in der Restrukturierungslandschaft gesorgt. Mit einem – allerdings ausführlich begründeten – Federstrich wurde der Sanierungserlass (BMF vom 27.03.2003, BStBl. I 2003 S. 240 = DB 2003 S. 796, sowie vom 22.12.2009, BStBl. I 2010 S. 18 = DB 2010 S. 83), bislang der Rettungsanker in vielen gerichtlichen und außergerichtlichen Sanierungen, beseitigt. Für laufende, aber auch für bereits abgeschlossene Sanierungen ist hierdurch eine große Rechtsunsicherheit entstanden. Dem dringenden Ruf aus der Sanierungspraxis nach einer zügigen Beseitigung dieses Schwebezustands sind die Verwaltung und der Gesetzgeber quasi zeitlich in lobenswertem Rekordtempo gefolgt. Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung hat sich das BMF mit Schreiben vom 27.04.2017 (DB 2017 S. 996) zur weiteren Anwendung des bisherigen Sanierungserlasses geäußert. Am selben Tag hat der Bundestag in 2./3. Lesung die Einführung einer gesetzlichen Regelung (§ 3a EStG) beschlossen, die noch der Zustimmung des Bundesrats und der EU-Kommission bedarf (vgl. hierzu Seer, DB1237511). » weiterlesen
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Sanierungserlass gekippt – unüberwindbare Hürde für Unternehmensretter?
Der Große Senat des BFH hat mit dem Sanierungserlass des BMF Anfang Februar 2017 ein wichtiges Werkzeug für die Rettung angeschlagener Unternehmen verworfen (BFH vom 28.11.2016 – GrS 1/15, RS1228837; vgl. dazu Werth, DB 2017 S. 337). Künftig wird es den Steuererlass auf Sanierungsgewinne in dieser Form nicht mehr ohne weiteres geben. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Folgen einer Besteuerung des Sanierungsgewinns zu mildern. » weiterlesen
Die schenkungsteuerpflichtige Sanierung
Keine Entwarnung durch den gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. 3. 2012
„Zwischen fremden Dritten schenkt man sich nichts“. Diese im Rechtsverkehr vorherrschende Grundüberzeugung gilt für die SchenkSt spätestens ab Einführung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 13. 12. 2011 nicht mehr. Mit § 7 Abs. 8 ErbStG hat der Gesetzgeber nicht nur eine Vorschrift geschaffen, mit der – wie es der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention entsprach – disquotale Einlagen von sich nahestehenden Gesellschaftern der SchenkSt unterworfen werden können. Da eine Bereicherungsabsicht des Leistenden mit Rücksicht auf die in der Vorschrift enthaltene gesetzliche Fiktion nicht erforderlich ist, können auch Konstellationen zwischen fremden Dritten der SchenkSt unterliegen, in denen es vollkommen offensichtlich ist, dass sich die Parteien nichts schenken wollen, bzw. in denen die Empfänger zum Teil gar nicht wissen, dass ihnen etwas geschenkt wird. Dies betrifft insbesondere auch Sanierungsfälle. Mit dem am 14. 3. 2012 veröffentlichten Anwendungserlass der Finanzverwaltung waren Hoffnungen auf eine praxistaugliche Verwaltungsauffassung verbunden. Diese Hoffnungen wurden leider größtenteils enttäuscht. » weiterlesen
Neue Hürde bei der Sanierung von Kapitalgesellschaften
Bei der Strukturierung einer Maßnahme zur (Teil-)Sanierung einer Kapitalgesellschaft bzw. eines Kapitalgesellschaftskonzerns ist die Steuerneutralität der jeweiligen Transaktion erfahrungsgemäß Voraussetzung für ihre Umsetzung. Führt die Transaktion z. B. zur Entstehung von Ertrag-, Grunderwerb- oder Umsatzsteuer wird von einer Umsetzung in der Regel abgesehen. Auf Grund steuerlicher „Ausnahmeregelungen“ ist das Überwinden steuerlicher Sanierungshürden zwar möglich (z. B. Nutzung des Sanierungserlasses). Eine praktische Anwendung dieser Regelungen ist in der Transaktionspraxis jedoch stets mit komplexen Fragen behaftet, zur Stabilisierung einer Transaktion werden regelmäßig verbindliche Auskünfte eingeholt. » weiterlesen
Wegfall von Verlustvorträgen bei Anteilsübertragung verfassungswidrig?
Das FG Hamburg sieht in § 8 c KStG einen Verstoß gegen das Grundgesetz und hat deshalb die Vorschrift dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt. Einer der tragenden Gedanken des Ertragssteuerrechtes ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Hierzu gehört auch, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit erzielt mit (anderen) positiven Einkünften verrechnet werden können. Denn nur die Summe seiner Erträge aus der Erwerbstätigkeit (d. h. nach Verrechnung der Verluste mit den Erträgen) führt zu einer zutreffenden Besteuerung seiner (steuerlichen) Leistungsfähigkeit. » weiterlesen
EU-Widrigkeit der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG?
Die Europäische Kommission hatte bereits mit Schreiben vom 24.2.2010 Zweifel an der Vereinbarkeit der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1 a KStG mit dem EU-Recht geäußert und daher das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV eingeleitet. Daraufhin hat die deutsche Finanzverwaltung entschieden, die angesprochene Regelung bis zu einem abschließenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwenden. Bereits durchgeführte Veranlagungen bleiben bestehen, doch im Fall einer Negativentscheidung muss mit einer Rückforderung der rechtswidrigen Beihilfen vom Empfänger gerechnet werden. » weiterlesen
Sanierung schwer gemacht
Nun ist es amtlich. Die Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG, die bei Körperschaften den Untergang der Verlustvorträge im Fall der Sanierung verhindern sollte, wurde von der Europäischen Kommission am 26. 1. 2011 als unerlaubte Beihilfe gebrandmarkt. Damit hat sich das Beihilfeverbot wieder einmal als scharfes Schwert der EU erwiesen und im Ergebnis den Kreis der unter das Verlustabzugsverbot fallenden Sachverhalte wieder deutlich ausgeweitet. Im Gegensatz zu dem ebenfalls als unerlaubte Beihilfe qualifizierten § 8c Abs. 2 KStG, der die von Untergang bedrohten Verluste für einen kleinen Kreis von Gesellschaften innerhalb von fünf Jahren retten wollte, sind die Rechtsfolgen diesmal jedoch fatal. § 8c Abs. 2 KStG war nämlich nie in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte diese Sonderregelung für bestimmte Wagniskapitalbeteiligungen der EU-Kommission vorab zur Genehmigung vorgelegt, dafür aber keine Genehmigung erhalten. » weiterlesen
Bundesfinanzhof bestätigt Sanierungserlass
Die Finanzverwaltung gewährt in bestimmten Fällen sanierungsbedürftigen Unternehmen steuerliche Erleichterungen (Sanierungserlass). Mit Urteil vom 14. 7. 2010 hat der BFH hierzu erstmals Stellung genommen nachdem die erstinstanzliche Rechtsprechung stark divergierte. Der BFH stützt in seinem Urteil die Vorgehensweise der Finanzverwaltung und erteilt damit indirekt der hiervon abweichenden Rechtsprechung des FG München eine Absage, auch wenn der BFH in dem konkret zu entscheidenden Fall die Gewähr von Steuererleichterungen ablehnte, da es sich um eine unternehmerbezogene Sanierung anstatt einer unternehmensbezogenen Sanierung gehandelt habe. » weiterlesen