
StB Dipl.-Kffr. Martina Ortmann-Babel, Partner des National Office Tax der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart
Nach dem Kerngedanken der Verlustuntergangsvorschrift des § 8c KStG führen schädliche Anteilseignerwechsel zu einem Verlustuntergang. So wird das ansonsten grundsätzlich für Kapitalgesellschaften geltende Trennungsprinzip durchbrochen und systematisch eigentlich völlig unbeachtliche Änderungen im Gesellschafterbestand können einen quotalen bzw. vollständigen Verlustuntergang auf Ebene der Kapitalgesellschaft bewirken. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des quotalen Verlustuntergangs nach § 8c (Abs. 1) Satz 1 KStG für schädliche Beteiligungserwerbe im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2015 festgestellt hat, hätte der Gesetzgeber über seinen Schatten springen und eine Neukonzeption der Verlustnutzungsbeschränkungen angehen sollen. Was ein mutiger Schritt hätte werden können, ist eine kümmerliche Mindestreaktion geworden. Der Gesetzgeber repariert im „Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018)“ nämlich nur die Baustellen des § 8c KStG, deren Reparaturnotwendigkeit durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH unumgänglich wurde – zumindest aber passt die Richtung. » weiterlesen