Ein Jahreswechsel bringt typischerweise auch gesetzliche Neuerungen mit sich. So ist zum 01.01.2021 das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) in weiten Teilen in Kraft getreten. Kern dieses Gesetzes ist die Einführung eines vorinsolvenzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen. Hieraus können sich für angeschlagene Unternehmen – gerade in der aktuellen Pandemiesituation – zusätzliche Sanierungsoptionen ergeben. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber im Rahmen des SanInsFoG aber auch tendenziell sanierungserschwerende Neuregelungen getroffen. Denn künftig werden von § 55 Abs. 4 Satz 1 InsO auch Umsatzsteuerverbindlichkeiten erfasst, die vom Schuldner in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren nach Bestellung eines Sachwalters begründet wurden. Solche Umsatzsteuerverbindlichkeiten werden bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Masseverbindlichkeiten umqualifiziert, die vorrangig zu befriedigen sind. Dies war bisher nur bei vorläufigen Regelverfahren der Fall. Damit erteilt der Gesetzgeber zugleich anderslautender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und Bundesfinanzhofs zu § 55 Abs. 4 InsO a.F. eine Absage. » weiterlesen