Das BVerfG hat mit Beschluss vom 29.03.2017 (2 BvL 6/11, RS1239057) die Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG zum Verlustabzug bzw. -untergang bei Kapitalgesellschaften für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.12.2018 eine rückwirkende Neuregelung für die Veranlagungszeiträume 2008-2015 vorzunehmen. Die Entscheidung unterstreicht zwei wesentliche Grundsätze der Besteuerung: das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sowie das Willkürverbot. » weiterlesen