In der norddeutschen Tiefebene, genauer: der schleswig-holsteinischen Prüfungspraxis, zeigen sich neuerlich Tendenzen, bei Beteiligungserwerben interne Gemeinkosten als Anschaffungsnebenkosten zu behandeln. Das fußt ersichtlich auf Verlautbarungen, welche – erklärtermaßen als „persönliche Meinung“ und „nicht in dienstlicher Eigenschaft“ – von Mitgliedern der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung herrühren (Dirk Krohn, „Kosten für den Vermögensübergang“ – Ein unterschätztes Prüfungsfeld im Rahmen von aktuellen Betriebsprüfungen, DB 2018 S. 1755; Markus Ettinger, Interne Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen, Ubg 2017 S. 41). Deren Auffassung wurde andernorts nicht rezipiert. Sie ist zu Recht isoliert geblieben. Eine entsprechende Verwaltungs- oder Prüfpraxis ist bislang bundesweit unbekannt. Wie man hört, wird derzeit aber versucht, andere Landesfinanzverwaltungen von der neuen Idee zu begeistern. » weiterlesen