Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2013 in Deutschland rund 169.800 Ehen geschieden. Neben den persönlichen und familiären Aspekten stellt sich oft auch die Frage, ob und wenn ja welche Kosten für die Scheidung steuerlich geltend gemacht werden können. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2013 hat der Gesetzgeber die grundlegende Vorschrift des § 33 EStG geändert. Seitdem wird seitens der Finanzverwaltung mit Verweis auf die Neuregelung der Abzug als außergewöhnliche Belastung versagt. Mit Urteil vom 21.11.2014 (4 K 1829/14) hat das FG Münster allerdings entschieden, dass Scheidungsprozesskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Die Revision zum BFH wurde zugelassen. » weiterlesen