Finanzamt darf auf Scheinrenditen zugreifen

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Es klingt zunächst abwegig, ist aber in den Amtsstuben der Finanzämter gängige Praxis: Finanzbeamte versteuern versprochene Scheinerträge aus betrügerischen Schneeballsystemen, auch wenn die Renditen nur auf dem Papier bestehen und der Anleger die fiktiven Gewinne beim Anbieter stehen lässt. Das ist vergleichbar mit einer Wiederanlage ausgeschütteter Zinseinnahmen, was unmittelbar bei Reinvestition der Einkommensteuer unterliegt, so der BFH in einem am 16. 3. 2010 veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 4/07, DB 2010 S. 1737). Hiernach lebt die Steuerpflicht auf, sobald Einnahmen aus einem Betrugsmodell lediglich auf dem Konto der Betrugsfirma gutgeschrieben werden. Auf den Abruf der Gelder kommt es nicht an. » weiterlesen