Besteuerung von Trust-Ausschüttungen an inländische Begünstigte – Doppelbesteuerung durch Einkommen- und Schenkungsteuer?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die einkommen- und schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines ausländischen Trusts an inländische Begünstigte ist durch die Rspr. noch nicht abschließend geklärt und im Schrifttum nach wie vor umstritten. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 27. 9. 2012 (II R 45/10, BFH/NV 2013 S. 136 = DB0557096) hat der zweite Senat des BFH nun entschieden, dass Trust-Ausschüttungen grds. der SchenkSt unterliegen. Bedauerlicherweise enthält dieses Urteil allerdings keine Aussage zum Konkurrenzverhältnis der SchenkSt zur ESt in dieser Konstellation. Eine Doppelbesteuerung der Ausschüttungen durch ESt und SchenkSt, wie sie im Schrifttum zum Teil für möglich gehalten wird, wäre jedoch systemwidrig. Vielmehr muss die ESt in diesem Fall aus systematischen Gründen zurücktreten. » weiterlesen

Schenkungsteuerpflicht bei zinslosen Darlehen

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Gewährung zinsloser Darlehen ist gerade unter verwandten oder befreundeten Personen eine weit verbreitete Praxis. Nur selten werden sich die Beteiligten hierbei Gedanken über mögliche schenkungsteuerliche Implikationen der Darlehensvergabe machen. Zu Unrecht, wie eine im März getroffene Entscheidung des FG Münster (Urteil vom 29. 3. 2012 – 3 K 3819/10 Erb, EFG 2012 S. 772) einmal mehr belegt. Die Entscheidung macht aber zugleich deutlich, dass die bislang angewandten Besteuerungsregeln gerade in der heutigen Niedrigzinsphase zu unangemessenen Ergebnissen führen. » weiterlesen

Die schenkungsteuerpflichtige Sanierung

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Keine Entwarnung durch den gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 14. 3. 2012

„Zwischen fremden Dritten schenkt man sich nichts“. Diese im Rechtsverkehr vorherrschende Grundüberzeugung gilt für die SchenkSt spätestens ab Einführung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 13. 12. 2011 nicht mehr. Mit § 7 Abs. 8 ErbStG hat der Gesetzgeber nicht nur eine Vorschrift geschaffen, mit der – wie es der ursprünglichen gesetzgeberischen Intention entsprach – disquotale Einlagen von sich nahestehenden Gesellschaftern der SchenkSt unterworfen werden können. Da eine Bereicherungsabsicht des Leistenden mit Rücksicht auf die in der Vorschrift enthaltene gesetzliche Fiktion nicht erforderlich ist, können auch Konstellationen zwischen fremden Dritten der SchenkSt unterliegen, in denen es vollkommen offensichtlich ist, dass sich die Parteien nichts schenken wollen, bzw. in denen die Empfänger zum Teil gar nicht wissen, dass ihnen etwas geschenkt wird. Dies betrifft insbesondere auch Sanierungsfälle. Mit dem am 14. 3. 2012 veröffentlichten Anwendungserlass der Finanzverwaltung waren Hoffnungen auf eine praxistaugliche Verwaltungsauffassung verbunden. Diese Hoffnungen wurden leider größtenteils enttäuscht. » weiterlesen

„Oder-Konto“ birgt steuerliche Chancen und Risiken

Ehepartner vertrauen einander völlig – jedenfalls in der Regel und dann auch in Geldfragen. Ehegatten haben daher meist ein Konto, über das jeder verfügen kann. Aus Sicht der Bank gibt es zwei Kontoinhaber, von denen jeder allein verfügungsberechtigt ist. Ein solches Oder-Konto ist steuerrechtlich nicht ganz ohne. » weiterlesen

Doppelbesteuerung von Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen?

In Zeiten knapper Haushalte ergreift die Finanzverwaltung gern jeden sich bietenden Strohhalm zur Kassensanierung. Einen solchen hat der Fiskus in einigen BFH-Urteilen zur Frage der schenkungssteuerrechtlichen Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen durch Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter und/oder den Gesellschaftern nahestehenden Personen erkannt. Im Wege eines bisher durch die Steuerliteratur kaum beachteten Erlasses vom 20. 10. 2010 (BStBl. I 2010 S. 1207) haben die obersten Finanzverwaltungen der Länder einerseits die diesbezüglich geltenden Regelungen in Abschnitt 18 ErbStR aufgehoben und andererseits eine Reihe sehr weit reichender Änderungen zur schenkungssteuerrechtlichen Einordnung von disquotalen Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen in die Erbschaftssteuer-Hinweise (H 18 ErbStH) aufgenommen. » weiterlesen