Im sog. Scheuten-Urteil des EuGH wurden sämtliche Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft von einer niederländischen Kapitalgesellschaft gehalten. Die niederländische Muttergesellschaft gewährte ihrer deutschen Tochtergesellschaft ein verzinsliches Darlehen. Gem. § 8 Nr. 1 GewStG sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb 50% bis 2007 bzw. 25% ab 2008 der Entgelte für Schulden wieder hinzuzurechnen, soweit die Entgelte für Schulden bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Der EuGH hatte zu entscheiden, ob die von der deutschen Tochtergesellschaft vertretene Rechtsauffassung, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der an die Muttergesellschaft gezahlten Darlehenszinsen gegen die Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie verstöße, zutreffend ist. » weiterlesen