Der I. Senat des BFH hat dem BVerfG mit Beschluss vom 10. 4. 2013 (I R 80/12, DB0615270) die Frage vorgelegt, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich sei.
Diese Vorlage zum BVerfG weckt Hoffnung für Fälle, in denen – möglicherweise versehentlich – Wirtschaftsgüter zwischen solchen Gesellschaften übertragen wurden und die Finanzverwaltung von einer Aufdeckung der stillen Reserven ausgeht, die der Ertragsbesteuerung zu unterwerfen sei. Sie eröffnet jedoch gegenwärtig keine neuen Gestaltungsoptionen für die steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften. Diesbezüglich ist die Entscheidung des BVerfG abzuwarten. » weiterlesen