Selbstanzeige verliert an Reiz und fiskalischer Effektivität

RA/FAStR/StB Dr. Ulrich Koops, Partner bei MDS Möhrle & Partner, Hamburg

Am 15. 4. 2011 hat mit dem sogenannten Schwarzgeldbekämpfungsesetz eine Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige nach Steuerhinterziehungen den Bundesrat passiert. Anstoß für die mit der Verkündung des Gesetzes (voraussichtlich Anfang Mai 2011) in Kraft tretende Überarbeitung war zum einen die Flut von Nachmeldungen aus Anlass des Bekanntwerdens des Ankaufs von Datenträgern über ausländische Bankkonten, aber auch die neuere Rechtsprechung des I. Strafsenats des BGH, die mit der der Rechtsprechung immanenten Rückwirkung erhebliche Einschränkungen der strafbefreienden Wirkung brachte. » weiterlesen

Was wird aus der Selbstanzeige?

RA StB Dr. Hanno Kiesel, Partner bei Ernst & Young, Stuttgart

Die Bundesregierung hat das Bemühen des Bundesrates, die Regeln der Selbstanzeige deutlich zu verschärfen, gestoppt. Der jetzige Entwurf zum Jahressteuergesetz 2010 enthält diesbezüglich keine Änderungsvorschläge mehr. Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht besteht jedoch darin, dass den Gesetzgeber nach dem Beschluss des BGH aus dem Frühsommer 2010 eine Handlungsnotwendigkeit trifft. Denn der Beschluss des BGH führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, was dem Anspruch an die Klarheit einer Strafrechtsnorm in keinster Weise gerecht wird.  Jeder Steuerpflichtige muss wissen, nach welchen Voraussetzungen er Straffreiheit erlangen kann bzw. nach welchen Voraussetzungen ihm diese verwehrt wird.  » weiterlesen

Steuersündern droht bei der Selbstanzeige künftig Beschränkung

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Wer bei der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt, ergänzt oder nachholt geht in Hinsicht auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus. Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt sowie bei seinen Angaben die erforderlichen Formalitäten beachtet. » weiterlesen