Neben den aktuellen Entwicklungen zum Share Deal (vgl. Fischer, Steuerboard vom 28.09.2018) gibt es im Grunderwerbsteuerrecht auch zwei neue Urteile des BFH und eines des FG Köln zur Bestimmung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Diese neuen Entscheidungen widmen sich der Qualifikation von Bauerrichtungskosten als Teil der Bemessungsgrundlage (BFH vom 25.04.2018 – II R 50/15, DB 2018 S. 2480) und dem Abzug des auf bewegliche Gegenstände entfallenden Kaufpreisanteils (FG Köln vom 08.11.2017 – 5 K 2938/16) jeweils beim direkten Immobilienerwerb („Asset Deal“) sowie dem Nachweis eines im Vergleich zum Grundbesitzwert niedrigeren gemeinen Werts der Immobilie beim Erwerb von Anteilen an einer grundstückshaltenden Gesellschaft („Share Deal“; BFH vom 25.04.2018 – II R 47/15, DB 2018 S. 2349). » weiterlesen
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Vertrauen in die Grunderwerbsteuer
Im Steuerboard-Beitrag vom 13.04.2018 hat Weggenmann ein aktuelles Urteil des BVerfG vom 10.04.2018 (1 BvR 1236/11, RS1267788) analysiert. Das Urteil enthält bemerkenswerte Aussagen zum Vertrauensschutz der Steuerpflichtigen. Berater befürchten und Vertreter der Finanzverwaltung behaupten nun vermehrt, dieses Urteil habe eine Trendwende mit sich gebracht und die Möglichkeiten des Gesetzgebers erweitert, z.B. bei den möglichen anstehenden Gesetzesänderungen für Share Deals und Grunderwerbsteuer (vgl. hierzu die Steuerboard-Beiträge von Büttner/Flit vom 25.09.2018 und Evers vom 10.07.2018). Hier ist Vorsicht geboten. Das Urteil des BVerfG betraf eine Sonderkonstellation. Es ist nicht ohne Weiteres übertragbar auf stichtagsbezogene Steuern, wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer. » weiterlesen
Share-Deals: Änderung der grunderwerbsteuerlichen Behandlung geplant
Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesländer. Seit 2007 haben 14 von 16 Bundesländern den Grunderwerbsteuersatz von ursprünglich 3,5% auf bis zu 6,5% erhöht. Die Steuereinnahmen der Länder liegen demgemäß angesichts der teilweise starken Erhöhungen der Steuersätze in den vergangenen zehn Jahren auf einem historisch sehr hohen Niveau. Bei einem sogenannten Share-Deal kann der Anfall von Grunderwerbsteuer verhindert werden. Dabei werden zum Beispiel bei einer Grundbesitz haltenden Kapitalgesellschaft die Anteile durch mindestens zwei Käufer angeschafft. Wenn weniger als 95% von einem Käufer und mehr als 5% von einem weiteren Käufer erworben werden, fällt auf Basis der derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an. » weiterlesen
Grunderwerbsteuer und Share Deal – Warum nicht sein darf, was nicht sein kann
In der Ausgabe 21/2016 vom 21.05.2016 findet sich im SPIEGEL unter dem Titel „Hochhaus steuerfrei zu verkaufen“ ein bemerkenswerter Artikel. Dargelegt wird, wie Investoren angeblich mithilfe eines „legalen Tricks“ sowie u.a. unter Nutzung „ausgeklügelter Firmenkonstrukte“, eines „raffinierten Steuersparmodells“, „Firmenmänteln“ und „Treuhandvereinbarungen“ den Anfall von Grunderwerbsteuer verhindern. Für Immobilienerwerbe ohne Anfall von Grunderwerbsteuer werden sodann prominente Beispiele angeführt (Übertragung Eurotower in Frankfurt 2015; Verkauf TLG 2012 etc.). Die Politik, allen voran Hessen, wolle deshalb nach Informationen des SPIEGEL einen Vorschlag für eine Reform der Grunderwerbsteuer vorlegen. Der Artikel ist Anlass, die damit zusammenhängende faktische und rechtliche Situation genauer zu beleuchten. » weiterlesen
Grunderwerbsteuer bei Share Deal mit Personengesellschaftsanteilen: BFH widerspricht Finanzverwaltung
Aufgrund steigender Grunderwerbsteuersätze sind Strukturierungen zur Vermeidung oder zumindest Reduzierung der Grunderwerbsteuer bei Immobilientransaktionen ein wichtiger Faktor zur Verringerung der Transaktionskosten. Neben den gängigen Modellen für einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal mit Personengesellschaftsanteilen (meist KG-Anteilen) kann auch der sofortige Erwerb aller (Kommandit-)Anteile zu einer gegenüber dem Asset Deal deutlich reduzierten Grunderwerbsteuer führen. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der BFH (Urteil vom 02.09.2014 – IX R 50/13, BStBl. II 2015 S. 260 = DB 2015 S. 530) sich mit der ertragsteuerlichen Qualifikation der (reduzierten) Grunderwerbsteuer beschäftigt und sich dabei dogmatisch richtig und konsequent für den sofortigen Betriebsausgabenabzug der Grunderwerbsteuerkosten ausgesprochen. Hierdurch wird ein Share Deal mit sofortigem Erwerb von 100 Prozent der Anteile gegenüber dem Asset Deal wirtschaftlich noch attraktiver. » weiterlesen
BFH verschärft Anforderungen an grunderwerbsteuerfreien Share Deal bei Personengesellschaften
Vor dem Hintergrund stetig steigender Grunderwerbsteuersätze (vgl. die jüngst beschlossene Erhöhung von 5% auf 6,5% zum 1. Januar 2015 in NRW) kommt der steuerfreien Anteilsübertragung an grundstückshaltenden Personengesellschaften im Wege von Share Deals große Bedeutung zu. Nunmehr hat der BFH mit Urteil vom 9. Juli 2014 (II R 49/12, DB0670007) die Anforderungen verschärft, gibt aber zugleich auch Hinweise, wie zukünftig vorzugehen ist. » weiterlesen