Durch den Beschluss des Bundestags vom 26.04.2017 werden künftig kleine und mittelständische Unternehmen bei Steuern und Bürokratie entlastet. Bisher war eine Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 6 Abs. 2 EStG nur möglich, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 € nicht überstiegen. Der Bundestag billigte nun eine entsprechende Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung auf 800 € ohne Umsatzsteuer. » weiterlesen