Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus hat der Gesetzgeber eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für neu geschaffene Mietwohnungen eingeführt. Damit erhofft er sich, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu beseitigen bzw. zu verringern und den damit einhergehenden starken Anstieg der Mieten zumindest zu bremsen. Um in den Genuss dieser Sonderabschreibung zu kommen, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden, teilweise auch deutlich über den eigentlichen Begünstigungszeitraum hinaus. Ansonsten wird die Sonderabschreibung nicht gewährt bzw. rückgängig gemacht, sodass es im Fall der Rückgängigmachung dann zu Bescheidänderungen und unter Umständen auch zu Zinsen auf Steuernachzahlungen kommt. Daneben müssen auch noch die Regelungen der sog. De-minimis-Verordnung der EU beachtet werden. » weiterlesen