Die Gewinnermittlungs- und –verwendungsregeln des BilMoG werfen Zweifelsfragen auf, die auf die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft durchschlagen können. Denn die Organgesellschaft muss sich verpflichten, „ihren ganzen Gewinn … abzuführen“ und diese Gewinnabführung muss während der gesamten Geltungsdauer des Gewinnabführungsvertrags tatsächlich durchgeführt werden. Eine Beachtung diesen Regeln setzt Klarheit darüber voraus, wie der ganze Gewinn als Ergebnis einer richtigen (objektiv oder subjektiv) Bilanzierung zu bestimmen ist. Unklarheiten im Bereich der neuen Gewinnermittlungs- und –verwendungsregeln können daher erheblich steuerliche Risiken heraufbeschwören. Nachfolgend sollen einige Aspekte exemplarisch behandelt werden. » weiterlesen