Die Personengesellschaftsbesteuerung in Deutschland zeigt „vielfältige Blüten“, die aus internationaler Sicht häufig recht „eigenwillig“ erscheinen. Sondervergütungen, die eine Personengesellschaft an ihren Gesellschafter leistet – der Steuerrechtler spricht von Mitunternehmerschaft und ihren Mitunternehmern – sind ein klassisches Beispiel dafür: Sie mindern zwar als Tätigkeitsvergütungen, Darlehenszinsen oder Mietaufwendungen einerseits den Steuerbilanzgewinn der Personengesellschaft; auf der zweiten Gewinnermittlungsstufe werden sie dann aber wieder hinzugerechnet und der Gewerbesteuer unterworfen. So sieht es § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor. » weiterlesen