Steuerberatung 4.0

StB/Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann, Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner

Die Digitalisierung der Steuerfunktion in Unternehmen ist ein Dauerthema und vor allem ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Digitalisierung bedeutet schließlich nicht nur die Automatisierung von Standards, sondern auch die Weiterentwicklung von Prozessen oder – im Sinne der Steuerberatung – die Verbesserung und Optimierung von Reportings, Analysen und Überwachungsfunktionen zur Sicherstellung der Tax Compliance. In diesem Kontext werden die Veränderungsmechanismen sicher nicht zuletzt auch durch sich verändernde gesetzliche Anforderungen bestimmt. » weiterlesen

(Wieder-)Einführung der Vermögensteuer?

RA/FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die steuerpolitischen Vorstöße zur Wiederkehr der Vermögensteuer nehmen konkrete Formen an. Die rot-grün regierten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie das SPD-regierte Hamburg arbeiten an einem Gesetzentwurf zur Wiederbelebung der Vermögensteuer. Zur Diskussion steht eine ertragsunabhängige Vermögensteuer, die zum Jahresbeginn 2014 revitalisiert werden und neben privatem auch unternehmerisches Vermögen in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbeziehen soll. Mit einem Steuersatz von 1% soll ein jährliches Steuermehraufkommen von über 10 Mrd. € für den deutschen Fiskus generiert werden. » weiterlesen

Schadensersatzanspruch des Stpfl. bei Fehlern des FA?

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei Pöllath + Partners, Berlin

RA Dr. Gerhard Specker, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Finanzbehörden können sich bei rechtswidrigem Vollzug der Steuergesetze schadensersatzpflichtig machen. Anspruchsgrundlage dafür sind der Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i. V. mit Art. 34 GG) und – bei Verstößen gegen EU-Recht – der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch. Der Stpfl. muss Rechtsschutz gegen fehlerhaftes Handeln der Finanzbehörden regelmäßig zunächst vor den Finanzgerichten suchen (Vorrang des Primärrechtsschutzes). Bestätigen diese der Finanzbehörde rechtmäßiges Handeln, entfällt zugleich die Grundlage für einen Schadensersatzanspruch. Nach einem erfolgreichen Finanzgerichtsprozess dagegen muss die Finanzbehörde ihr rechtswidriges Handeln korrigieren, also etwa den angefochtenen Steuerbescheid ändern. Daraufhin fällige Steuererstattungen muss sie grds. mit immerhin 6% jährlich verzinsen. Außerdem hat der obsiegende Stpfl. einen Kostenerstattungsanspruch gegen das FA, allerdings beschränkt auf die gesetzlichen Gebühren. Für darüberhinausgehende Schäden steht ihm ggf. ein Schadensersatzanspruch zu. Ein mögliches Hindernis für die Geltendmachung von Schadensersatz dürfte darin liegen, dass der Stpfl. das Dauerverhältnis zu seinem FA nicht (zusätzlich) belasten will. Auch der steuerliche Berater mag wenig Neigung verspüren, etwa im Anschluss an einen erfolgreichen Finanzgerichtsprozess zu einem Schadensersatzprozess vor den Zivilgerichten zu raten und diesen durchzuführen oder zu begleiten.

Die Bindung der Rechtsprechung an das Gesetz – Erststudium und beruflicher Aufwand? –

Die rechtsprechende Gewalt ist nach dem Grundgesetz an das Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Deshalb bleiben der Rechtsprechung, die sich vom Gesetzeswortlaut lösen will, nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie hält die Vorschrift für verfassungswidrig und legt sie dem BVerfG nach Art. 100 GG vor, oder sie legt die Vorschrift „gegen den Wortlaut“ aus und gibt ihr einen Sinn, der ihr nach der Gesetzesfassung  und  nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zukommt. Der zweite Weg ist ganz offensichtlich höchst fragwürdig, da er unter Umgehung des BVerfG die verfassungsrechtlich festgeschriebene Gesetzesbindung negiert und dadurch in die Gefahrenzone einer verfassungswidrigen Spruchpraxis gerät. Dennoch hat ihn der 6. Senat des BFH jüngst eingeschlagen, als er die Kosten für ein Erststudium für abzugsfähig erklärte (BFH-Urteil vom 28. 7. 2011 – VI R 38/10, DB0427278 und VI R  7/10, DB 2011 S. 1836). Man kann nur darüber rätseln, warum sich der 6. Senat des BFH auf diesen zweifelhaften Pfad begeben hat. » weiterlesen

Neuartige Steuerprozesse

Traditionell wird unter einem Steuerprozess die Verhandlung in einer Steuerangelegenheit vor einem Finanzgericht verstanden. In neuerer Zeit wird der Ausdruck „Steuerprozess“ aber zunehmend zur Bezeichnung ganz anderer Sachverhalte verwendet. Diese Ausweitung des Begriffs „Steuerprozess“ kann als Ausdruck einer neuen Entwicklung gewertet werden, die möglicherweise zu einer deutlichen Veränderung der Steuerwelt beitragen kann. » weiterlesen

Besteuerung von Sportwetten

Wer in Berlin in bestimmten Vierteln durch die Straße fährt, sieht zuweilen an jeder Ecke ein Wettbüro, durchaus mehr als Lebensmittel- oder Bekleidungsgeschäfte. Das Spiel mit dem Glück ist heute überall erhältlich, an Kiosken, in Wettlokalen, im Internet. Der Staat verdient bekanntlich mit, indem er öffentliche Glücksspiele monopolisiert hat, die Gewinne weitgehend abschöpft und nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz besteuert. Aber er kann die privaten Anbieter, die meist ohne Erlaubnis tätig sind, immer weniger vom Markt verdrängen. Zwar ist das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet verboten, dies hindert aber ausländische Anbieter nicht, online hierzulande ihre Dienste anzubieten. Dem Staat geht zunehmend Steuervolumen verloren, denn der ausländische Wettanbieter zahlt im Inland regelmäßig keine Wettsteuer und erlangt so einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. » weiterlesen