Mit Datum vom 28. 9. 2011 hat das BMF auf seinen Internetseiten die finale Fassung des Anwendungsschreibens zur E-Bilanz veröffentlicht. Verglichen mit dem letzten verfügbaren Entwurf vom 1. 7. 2011 sind einige Klarstellungen aber auch nicht unerhebliche materielle Änderungen enthalten. Die Bereitstellung der für das erste Anwendungsjahr verbindlich zu verwendenden Taxonomien (Kerntaxonomie für alle Unternehmen und Branchentaxonomien für bestimmte Wirtschaftszweige) auf www.esteuer.de steht allerdings noch aus.
Schlagwort-Archive: sonstiges Recht
Soft Landing der E-Bilanz
Im Rahmen der Verbandsanhörung zur E-Bilanz am 16. August im BMF wurde die Zielsetzung der Finanzverwaltung sehr deutlich: Durch weit reichende Zugeständnisse sollen die Voraussetzungen für einen Start der E-Bilanz geschaffen werden. Diesem Projekt wird von der Finanzverwaltung große Bedeutung beigemessen wegen der Rationalisierungsmöglichkeiten und der deutlich gezielteren Auswahl von Prüfungsfällen im Rahmen eines IT-gestützten Risikomanagements. » weiterlesen
Zum Steuerabzug der Kosten für die universitäre Bildung
Was ist der Zweck eines universitären Studiums? Diese Frage hat die einschneidenden Studienreformen der letzten Jahre ebenso begleitet wie den politischen Diskurs um die Rechtfertigung von Studiengebühren. Im Steuerrecht war sie erneut Gegenstand einer Entscheidung des BFH vom 28. 7. 2011 (VI R 7/10, DB 2011 S. 1836). Streitig war, ob Aufwendungen für ein Erststudium nach Schulabschluss vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen. Die ständige Rechsprechung hatte bis 2002 die berufliche Veranlassung der Ausbildungsaufwendungen für einen erstmaligen oder neuen Beruf verneint, den Zweck eines Studiums in der persönlichen Selbstverwirklichung verortet und das Ziel eines Studiums vordergründig in der Erlangung einer gesellschaftlichen Stellung gesehen.
Diskriminierung des downstream-mergers
Der Umwandlungssteuererlass-Entwurf vom 2. 5. 2011 (UmwSt-Erlass-Entwurf) hat eine Vielzahl überraschender Verwaltungsansichten zur Auslegung des UmwStG nach SEStEG offenbart. Kritisch ist nicht zuletzt die verwaltungsseitige Behandlung der Abwärtsverschmelzung einer inländischen Mutter- auf ihre (inländische) Tochterkapitalgesellschaft zu beurteilen. Für die Anteile an der übernehmenden Tochtergesellschaft (Übernehmerinnen-Anteile) stellt sich hier die Frage nach dem Wertansatz in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Muttergesellschaft. » weiterlesen