Das BMF hat am 11.05.2022 das lang erwartete Schreiben „zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token” veröffentlicht. Nach einem Entwurf im Juni 2021 und einer nachfolgenden Anhörung verschiedener Verbände der Krypto-Community wird das finale Schreiben nun – 13 Jahre nach dem Start des Bitcoin 2009 – mehr Rechtssicherheit für die Besteuerung diverser Krypto-Einkünfte bringen (zur unsicheren Rechtslage bisher siehe zuletzt Wintermeier, HB Steuerboard vom 27.04.2022). Allerdings hat das BMF mit diesem Schreiben noch nicht alle in der Praxis aufgeworfenen Themen erfasst; das betrifft insbesondere Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen. Hierfür sind weitere Erlasse angekündigt. » weiterlesen
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Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen – die neuesten Entwicklungen im Ertragsteuerrecht
Kryptowährungen haben in den letzten Jahren eine erstaunliche Entwicklung erfahren und genießen insbesondere seit der Einführung der sog. Bitcoins im Jahr 2009 eine hohe Publizität. Insbesondere die vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Kryptowährungen sowie der Umstand, dass diese großen Wertschwankungen unterliegen, erschweren die steuerliche Beurteilung. In Fortführung an einen früheren Beitrag in diesem Zusammenhang (vgl. Hötzel, HB Steuerboard vom 20.05.2021) zeigt dieser Beitrag, was sich aus steuerlicher Sicht (zumindest) im Hinblick auf die herkömmlichen Kryptotoken wie z.B. Bitcoins seitdem getan hat, insbesondere wie sich die Auffassung der Finanzverwaltung bzw. der Literatur zu diesem Thema entwickelt hat. » weiterlesen
Privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf unter aufschiebender Bedingung
Der Gewinn bei der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen (sog. privates Veräußerungsgeschäft) ist nur dann zu besteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (sog. Spekulationsfrist). Gerade wenn das Ende der zehnjährigen Spekulationsfrist kurz bevorsteht, stellt sich für den Steuerpflichtigen die Frage, auf welchen exakten Zeitpunkt für den Eintritt der Veräußerung abzustellen ist. Fraglich war bisher insbesondere, ob bei einem nur aufschiebend bedingt abgeschlossenen Kaufvertrag bereits die Unterzeichnung des Vertrags zu einer Veräußerung führt, oder ob die Veräußerung erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung erfolgt. Der BFH hat nunmehr hierzu Stellung bezogen (BFH vom 10.02.2015 – IX R 23/13, DB0694236; vgl. hierzu auch Tauser/Keller, DB 2015 S. 1495). » weiterlesen