Eltern übergeben Vermögenswerte in Form von Immobilien oftmals bereits zur Lebenszeit an die Kinder, behalten sich dann jedoch das Recht zur Nutzung der übergebenen Immobilie (sowohl zur Selbstnutzung als auch Vermietung) vor (Vorbehaltsnießbrauch). In späteren Jahren ist der Vorbehaltsnießbrauch oftmals überholt und/oder hindert die Kinder an einer Veräußerung der Immobilie, z. B. um den Erlös in eine eigene Immobilie zu investieren. In dieser Situation wird in der Regel der Verzicht auf den Vorbehaltsnießbrauch durch die Eltern in Betracht gezogen. » weiterlesen