Die Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist teleologisch zu reduzieren

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber von BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG Münster hat in einem aktuellen Urteil vom 24.06.2020 (13 K 3029/18 F) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ nach Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG – in gewissen Sachverhaltskonstellationen teleologisch einzuschränken ist. Damit hat es sich auf die Seite des FG München geschlagen, das – in einer sehr ähnlichen Konstellation – ebenfalls eine teleologische Reduktion befürwortet hatte (FG München vom 10.07.2019 – 7 K 1253/17; anhängig beim BFH: XI R 20/19; Weiss/Brühl, DB 2020 S. 914). » weiterlesen

Zur teleologischen Reduktion der Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

StB Dipl.-Kfm. Manuel Brühl ist Inhaber der Kanzlei BRÜHL, München. StB Dipl.-Kfm. Dr. Martin Weiss ist tätig bei Flick Gocke Schaumburg, Berlin.

Das FG München hat mit Urteil vom 10.07.2019 (7 K 1253/17) entschieden, dass die Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG – die sog. „Körperschaftsklausel“ – teleologisch einzuschränken ist. In dem Sachverhalt hatte eine zu 100% beteiligte Kapitalgesellschaft ein Wirtschaftsgut nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen. In einer nachfolgenden Veräußerung der Anteile an der übernehmenden KG an eine andere Kapitalgesellschaft konnte das FG richtigerweise keine Statusverbesserung erkennen. Trotz der Erfüllung des Wortlauts des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG komme dieser somit nicht zur Anwendung. » weiterlesen