In einer auf den ersten Blick unscheinbaren Entscheidung des BFH (Beschluss vom 7. 9. 2011 – V B 54/11) liest man Erstaunliches: Zumindest nach dem Wortlaut rückt der V. Senat von der Begründung ab, mit welcher er im Jahr 1984 die sog. Sphärentheorie ins Leben rief. Im vorliegenden Fall ging es um einen Verein, dem Finanzamt und Finanzgericht den Vorsteuerabzug versagt hatten. Das FG begründete die Klageabweisung damit, „dass der Kläger als Verein ‚auch nichtwirtschaftliche Zwecke (ideelle Vereinszwecke) verfolgte‘“, wie der BFH zitiert. Der V. Senat fährt im gleichen Satz fort: „ohne dabei aber zu begründen, woraus sich diese Zweckverfolgung ergibt“. » weiterlesen