Neben Venture Capital Fonds und Corporate Venture Capital-Gebern investieren insbesondere auch vermögende Privatleute – sog. Business Angels – in innovative und erfolgversprechende Start-Ups. Aus steuerlichen Gründen beteiligen sich Business Angels dabei in der Regel nicht unmittelbar an dem Start-Up, sondern schalten ein Akquisitionsvehikel in der Rechtsform einer Körperschaft (HoldCo) zwischen, welches seinerseits unmittelbar an dem regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH betriebenem Start-Up beteiligt ist. Der Diskussionsentwurf des BMF zur Investmentsteuerreform vom 21.07.2015 (DB0990831) beinhaltet jedoch einige körperschaftsteuerliche Änderungsvorschläge, welche unmittelbare steuerliche Auswirkungen auf diese gängige und schlichte Akquisitionsstruktur von Business Angels haben. » weiterlesen