Jetzt ist die Zivilgerichtsbarkeit dem BFH zuvorgekommen und die Rechtsprechung zur Gesetzmäßigkeit des Sanierungserlasses (BMF-Schreiben v. 27.3.2003, BStBl. I 2003 S. 240 = DB0024884) um eine Stimme reicher. In einem Haftungsprozess hatte der BGH (Urteil. v. 13.3.2014 – IX ZR 23/10, DB0652093) über die Frage zu entscheiden, ob ein Berater seinem Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er es unterlässt, diesem zu raten, den Sanierungserlass bei Vorliegen der Voraussetzungen des BMF-Schreibens durch Einspruch durchzusetzen. Er hat sie bejaht, sich dabei tief mit einem steuerrechtlichen Meinungsstreit beschäftigt und mit der gebotenen Zurückhaltung auch eine eigene Position zur Geltung des Sanierungserlasses angedeutet.Der zweite Leitsatz der Entscheidung ist ebenso kurz wie einleuchtend: „Unterlässt der Steuerberater es pflichtwidrig, seinen Mandanten darauf hinzuweisen, dass dieser Anspruch auf eine steuerliche Sonderbehandlung nach dem sogenannten Sanierungserlass hat, kann er diesem für die daraus erwachsenden Nachteile haften, auch wenn der Sanierungserlass sich später als gesetzeswidrig herausstellen sollte.“ » weiterlesen