Die beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Überlassung von Know-how

StB Dr. Johannes Manthey, Flick Gocke Schaumburg, München

Mit Urteil vom 13.10.2021 (I R 18/18, DB 2022 S. 1234) hat der BFH entschieden, dass die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen kann. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen. » weiterlesen

Sog. Registerfälle – Eine Achterbahnfahrt des Bundesfinanzministeriums

RA Dr. Johannes Frey, Partner bei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frankfurt/M.

Seit über einem Jahr beschäftigen sog. extraterritoriale Lizenzen Finanzbehörden und Unternehmen. Bei der Frage, ob bestimmte Lizenzzahlungen zwischen ausländischen Gesellschaften der deutschen Besteuerung unterliegen, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine erstaunliche Achterbahnfahrt hinter sich und ist kürzlich mit einem Erlass auf ein wackeliges Gleis gewechselt. » weiterlesen

Quellensteuereinbehalt nach § 50a EStG bei Online-Werbung

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

In jüngster Vergangenheit rückt die Besteuerung der digitalen Wirtschaft zunehmend in den Fokus. Neben der OECD, die dieses Thema im Aktionspunkt 1 des BEPS-Projekts aufgegriffen hat, legt insbesondere die Finanzverwaltung ein immer größeres Augenmerk auf dieses Thema. Letztere vertritt aktuell die Auffassung, dass Vergütungen an ausländische Internetportalbetreiber (z.B. Suchmaschinenanbieter und Social-Media-Plattformen) für das Schalten von Online-Werbung der Quellensteuer nach § 50a EStG unterliegen (vgl. hierzu auch Diffring/Saft, DB 2019 S. 387). Die Mehrbelastung deutscher Kunden beläuft sich hierdurch grds. auf 15% (zzgl. 0,825% Solidaritätszuschlag), wird sich in den meisten Fällen aufgrund vertraglicher „Gross-Up“-Klauseln jedoch auf ca. 18,8% der Vergütung erhöhen (vgl. H 50a.2 EStH). Besonders belastet werden dadurch meist kleinere werbeintensive Unternehmen, denen in der Folge die Insolvenz drohen könnte. » weiterlesen

Goldrausch oder Stampede im Wilden Westen?

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die US-amerikanischen FATCA-Regelungen wurden mit dem am 18. 3. 2010 verabschiedeten „Hiring Incentives to Restore Employment Act of 2010“ (kurz: HIRE Act) in §§ 1471-1474 Internal Revenue Code (IRC) eingeführt. FATCA ist grundsätzlich auf alle Zahlungen anwendbar, die nach dem 31. 12. 2012 geleistet werden.  Ziel ist die Sicherung des Steueraufkommens der USA durch weltweite Erfassung von US-Steuerpflichtigen (US-Persons). US-Person kann auch sein, wer in den USA weder Wohnort noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, z. B. US-Staatsbürger, die nicht in den USA ansässig sind. » weiterlesen