Seit der Föderalismusreform vom 28. 8. 2006 können die Bundesländer individuell den Steuersatz der GrESt bestimmen (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Mit Ausnahme Bayerns und Sachsens haben davon inzwischen alle Länder (teils mehrfach) Gebrauch gemacht. Bewegt hat sich der ursprünglich bundeseinheitliche Steuersatz seither nur in eine Richtung – nach oben. Zusammen kommen diese 14 Bundesländer in den sechseinhalb Jahren seit der Föderalismusreform auf insgesamt 18 Steuererhöhungen. Die zuletzt vom Kabinett Schleswig-Holsteins beschlossene Erhöhung auf 6,5% zum 1. 1. 2014 ist sicher noch kein Schlusspunkt in diesem Überbietungswettlauf. Schleswig-Holstein hätte den bundeseinheitlichen Steuersatz damit in wenigen Jahren um 86% erhöht und die Steuerbelastung beim Grundstückskauf nahezu verdoppelt. » weiterlesen
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Reformbedarf im Recht der Umsatzsteuer
Der auf dem Gebiet der Umsatzsteuer in den vergangenen vierzig Jahren seit ihrer gemeinschaftsweiten Harmonisierung aufgelaufene Reformstau ist gravierend: Das EU-Mehrwertsteuersystem stammt in seinen Grundzügen aus einer Zeit, in der Globalisierung und „e-commerce“ noch unbekannt und ein grenzüberschreitender Dienstleistungshandel praktisch inexistent waren. Das leidige Thema Karussellbetrug stand wegen des steuerlichen Grenzausgleichs auch innerhalb der EWG nicht zur Debatte. » weiterlesen