„Sonderausgaben sind …Steuerberatungskosten“ hieß es ganz lapidar in § 10 Abs. 1 Nr. 6 der bis 2005 geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes. 2006 hat der Gesetzgeber diese Vorschrift abgeschafft. Nicht etwa, weil er der Auffassung war, die Steuergesetze seien nun so einfach geworden, dass sie ohne Hilfe von Steuerberatern aus sich heraus verständlich wären, sondern weil er einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nachkommen musste, der beanstandet hatte, dass beschränkt Steuerpflichtige nicht in den Genuss dieses Abzugstatbestands kamen. Der Gesetzgeber hat die Abzugsmöglichkeit daraufhin ganz beseitigt, statt sie auch auf Steuerausländer auszudehnen. » weiterlesen