Steuerliche Gewinnermittlung: Handelsbilanzielle Rückstellungsansätze für Sachleistungs-verpflichtungen bilden die Obergrenze

StB Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Am 20.02.2020 hat der BFH die Entscheidung vom 20.11.2019 (XI R 46/17) zur Bedeutung der konkreten handelsbilanziellen Rückstellungsansätze für die Bewertung sachleistungsbezogener Rückstellungen im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung nach Inkrafttreten des BilMoG veröffentlicht. Der BFH hat entschieden, dass ein unter Berücksichtigung von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG ermittelter Rückstellungsansatz den handelsbilanziellen Rückstellungsansatz nicht überschreiten darf und damit dem handelsbilanziellen Rückstellungsansatz die Funktion einer Obergrenze im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung i.S. einer „Mindestmaßgeblichkeit“ zukommt. Die BFH-Entscheidung geht auf die Frage ein, ob und inwieweit das in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a bis f EStG normierte eigenständige steuerrechtliche Bewertungskonzept gemäß dem umfassenden steuerrechtlichen Bewertungsvorbehalt (§ 5 Abs. 6 EStG) dem allgemeinen Maßgeblichkeitsgrundsatz vorgeht. Für die Bilanzierungspraxis ist diese Fragestellung von hoher praktischer Relevanz. » weiterlesen

Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritten

StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (FH) Henrik Sundheimer, LL.M., KPMG AG, Köln

StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. (FH) Henrik Sundheimer, LL.M., KPMG AG, Köln

Verbindlichkeiten oder Rückstellungen sind im Falle der Abhängigkeit von künftigen Einnahmen oder Gewinnen nach § 5 Abs. 2a EStG erst dann anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Die Vorschrift gilt grundsätzlich auch für Rangrücktrittsvereinbarungen.

Unterscheidung: einfacher oder qualifizierter Rangrücktritt

Dabei ist zwischen einfachen und qualifizierten Rangrücktritten zu unterscheiden. Ein einfacher Rangrücktritt sieht eine Rückzahlung der Verbindlichkeit nur dann vor, wenn der Schuldner hierzu zukünftig in der Lage ist diese aus zukünftigen Gewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus anderem – freien – Vermögen zu tragen und der Gläubiger mit seiner Forderung im Rang hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt (Rangrücktritt mit Besserungsabrede). » weiterlesen

Entstrickung – Verstrickung: Chance oder Risiko?

Nachdem ich Ihnen letzte Woche die dogmatischen Brüche der deutschen Ent- und Verstrickungsbesteuerung beschrieben habe, möchte ich heute die ebenfalls aufgezeigten Asymmetrien wieder aufgreifen. Welche Konsequenzen sich dabei für die Beratungspraxis ergeben und welche Ansätze sich für eine Steuerplanung ergeben können, soll an einem kleinen Praxisfall deutlich gemacht werden.

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Tax Accounting als Herausforderung für den Mittelstand

Die Zeit vor Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes war zumindest im Mittelstand durch eine weitgehende Übereinstimmung von Handels- und Steuerbilanz gekennzeichnet. Damit bestand keine Notwendigkeit, eine eigenständige Steuerbilanz auf der Grundlage einer steuerlichen Buchführung zu erstellen (Tax Accounting). Auch für die latenten Steuern im handelsrechtlichen Einzelabschluss bestand diese Notwendigkeit nicht, da latente Steuern in diesem Bereich von untergeordneter Bedeutung waren. » weiterlesen

Neujustierung der Maßgeblichkeit durch BilMoG und BMF-Schreiben

Mit dem BilMoG ist die formelle Maßgeblichkeit abgeschafft und die materielle Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG um einen steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt ergänzt worden. Diese Neujustierung der Maßgeblichkeit hat eine intensive Diskussion ausgelöst und eine Fülle von Fragen aufgeworfen. Daher wurde das am 12. 3. 2010 veröffentlichte BMF-Schreiben mit Spannung erwartet. » weiterlesen