Wer bei der Finanzbehörde unrichtige oder unvollständige Angaben berichtigt, ergänzt oder nachholt geht in Hinsicht auf die nachgemeldeten Taten straffrei aus. Das gelingt aber nur, wenn er die hinterzogenen Beträge pünktlich und vollständig nachzahlt sowie bei seinen Angaben die erforderlichen Formalitäten beachtet. » weiterlesen