Inflationsausgleichsprämie: Zahlungen des Arbeitsgebers bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn und RAin/FAArbR Dr. Andrea Kröpelin sind Partnerinnen bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg

Im Oktober 2022 wurde das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen beschlossen. Es sieht vor, dass der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen und Lieferung von Fernwärme rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19% auf 7% reduziert wird (vgl. § 28 Abs. 5 und 6 UStG). Darüber hinaus enthält das Gesetz die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG-neu, teilweise auch nur Inflationsprämie genannt). Damit können Arbeitgeber ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 € als freiwillige Leistung gewähren. Das Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. » weiterlesen

Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Der BFH hatte sich im Urteil vom 9. 12. 2010 (VI R 57/08, DB 2011 S. 688) mit dem Ausdruck „Beiträge des Arbeitgebers“ zu befassen und entschied, dass darunter alle Beiträge fallen, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer selbst geschuldet und an eine Versorgungseinrichtung geleistet werden. Eigene Beiträge des Arbeitnehmers sind dagegen anzunehmen, wenn aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mit der Versorgungseinrichtung eine originäre Beitragspflicht des Arbeitnehmers besteht.  » weiterlesen

Arbeitnehmerentsendungen – Gleichbehandlung von Arbeitgeberbeiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

RA StB Dr. Rosemarie Portner LL.M., Düsseldorf

Auch in Zeiten effizienter Kommunikationsmittel kommt der internationalen Mobilität von Arbeitnehmern durch Entsendungen innerhalb des Konzerns große Bedeutung zu. Bei kurz- und mittelfristigen Entsendungen bleibt häufig das Arbeitsverhältnis im Entsendestaat bestehen und der Arbeitnehmer  Mitglied des Sozialversicherungssystems des entsendenden Staats;  das entsendende Unternehmen führt die betriebliche Altersversorgung während der Entsendung fort, das aufnehmende Unternehmen gewährt keine betriebliche Altersversorgung. Umso mehr erstaunt, dass bislang streitig ist, ob Arbeitnehmer im Gaststaat für die Beitragszahlungen an eine Altersversorgungseinrichtung („Einrichtung“) mit Sitz im Ausland dieselben steuerlichen Erleichterungen beanspruchen können, die gewährt werden, wenn Beiträge an eine Einrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Versicherung im Rahmen einer Direktversicherung) mit Sitz im Inland geleistet werden. » weiterlesen