Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot bei vorheriger Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Gewinnausschüttungen

RA Isabella Denninger, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Mit Urteil vom 26.04.2017 (I R 84/15, DB 2017 S. 2131) hat der BFH über die Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen entschieden. In dem Verfahren begehrte eine inländische GmbH die Nichtanwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbots des § 8 Abs. 5 Satz 1 KStG für Dividendeneinkünfte, die sie bereits zuvor im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung besteuert hatte. Während die Vorinstanz (FG Bremen vom 15.10.2015 – 1 K 4/15 (5), EFG 2016 S. 675) das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot noch für nicht anwendbar erklärt hat, hat sich der BFH für eine Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG ausgesprochen. » weiterlesen