Neues zur Besteuerung von Zuwendungen ausländischer Stiftungen und Trusts

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Für Destinatäre ausländischer Stiftungen gab es unlängst gute Neuigkeiten: Mit Verfügung vom 05.03.2020 (DStR 2020 S. 599) hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) einer Entscheidung des BFH aus dem letzten Jahr angeschlossen, wonach Leistungen ausländischer Stiftungen an inländische Destinatäre nicht der Schenkungsteuer unterliegen, sofern (i) die gewährten Leistungen satzungskonform sind und (ii) der jeweilige Begünstigte kein sogenannter „Zwischenberechtigter“ ist (BFH vom 03.07.2019 – II R 6/16, DB 2019 S. 2616; vgl. hierzu Wachter, DB 2019 S. 2430). Für die Steuerpflichtigen und ihre Berater bedeutet dies zunächst einen erfreulichen Zugewinn an Planungs- und Rechtssicherheit. Nichtsdestotrotz bleiben auch nach der Entscheidung des BFH und ihrer Umsetzung durch die Finanzverwaltung teils erhebliche Unsicherheiten. » weiterlesen

Betriebsveranstaltungen: Gesetzgeber verschärft die Vorschriften

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

StB Sabine Ziesecke, Partnerin, PwC, Berlin

Das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, das am 24. September vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, enthält zahlreiche Neuregelungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG-E). So soll die Freigrenze von 110 auf 150 Euro steigen. Erst wenn der geldwerte Vorteil pro Teilnehmer diesen Betrag übersteigt, wäre künftig Lohnsteuer fällig. Was auf den ersten Blick nach einer Erleichterung aussieht, entpuppt sich jedoch nach genauer Analyse als Verschärfung der Rechtslage. Die Lohnsteuerbelastung dürfte deshalb ab 2015 in vielen Fällen steigen, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt. » weiterlesen